Ab Heute: 3G
Wir freuen uns über folgende Lockerungen:
Ab 04.03.2022 Gastronomie (3G-Regelung)
- In der Gastronomie gilt die 3G-Regelung. Es wird nicht mehr zwischen Innen- und Außengastronomie unterschieden.
- Die Maskenpflicht entfällt. In Abholsituationen gilt die Maskenpflicht.
Ab 04.03.2022 Hotel (3G-Regelung)
- Bei mehrtägigen Aufenthalten ist alle 72 Stunden, gerechnet ab Vornahme der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen.
- Für die gastronomischen Angebote dieser Einrichtungen gelten die Bestimmungen der Gastronomie entsprechend. Für die hauseigenen Gäste dieser Einrichtungen gilt die Testpflicht gemäß Hotellerie. Die Maskenpflicht entfällt.